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Wichtige Aussagen zu Leitlinien im EKP 2021

Wichtige Aussagen der sächsischen Koalition im EKP 2021 – Leitlinien und Strategien (Teil 1)

Grundlagen und Rahmenbedingungen

Leitlinien der sächsischen Klima- und Energiepolitik

Energie- und klimapolitische Strategie des Sächsischen Staatsregierung

Klimaschutz und Klimaanpassung als gemeinsame Aufgabe

Steuerung, Umsetzung und Monitoring

Wichtige Aussagen der sächsischen Koalition im EKP 2021 – Umsetzung (Teil 2)

Klimabewusste Landesverwaltung

Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung

Energieversorgung

Industrie und Gewerbe

Mobilität

Gebäude

Umwelt- und Landnutzungen

Gesundheit und Katastrophenschutz

Forschung und Wissensvermittlung

Treibhausgasminderung in Sachsen

Wichtige Aussagen der sächsischen Koalition im EKP 2021 – Leitlinien und Strategien (Teil 1)

Grundlagen und Rahmenbedingungen

  • Übereinkommen von Paris: Wir müssen in allen Handlungsfeldern so agieren, dass die Treibhausgase reduziert werden und der globale Temperaturanstieg deutlich unter 2 Grad bleibt; Dazu brauchen wir ein Ziel, das sich an den Pariser Klimazielen, dem EU-Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 und an den Klimaschutzzielen und -programmen des Bundes orientiert. (S. 8)
  • Auf diese Weise wird der natürliche Treibhausgaseffekt um einen vom Menschen verursachten Anteil verstärkt. (S. 10)
  • Szenarien ohne eine deutliche Minderung der globalen THG-Emissionen zeigen sehr starke klimatische Veränderungen, die die Anpassungsfähigkeiten unserer Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme vor enorme Herausforderungen stellen würden. (S. 13)
  • Im Vergleich zum Jahr 1990 ist der THG-Ausstoß bis zum Jahr 2018 um etwa 51 % zurückgegangen. Seit dem Jahr 2000 schwanken die Werte durch variierende Emissionen der Großfeuerungsanlagen. Für eine absolute Reduktion der THG im Sinne der internationalen und nationalen Zielsetzungen (siehe Kap. I.2.3) waren die Klimaschutzbemühungen in dieser Zeit allerdings nicht ausreichend. (S. 14)
  • Das EKP 2021 wurde unter Berücksichtigung dieser Strategien und Fachplanungen der Staatsregierung aufgestellt. Umgekehrt wird das EKP 2021 bei zukünftigen Fachplanungen und Strategieentwicklungen ebenso zu beachten sein. (S. 18)
  • Tabelle: kein Zielwert für Sachsen (S. 18), siehe Treibhausgasminderung S. 101 !!
  • Strom: Hier sind politische Lösungen gefragt, um in Verbindung mit zielgerichteten Entlastungen bedürftiger Personenkreise eine ausgewogene Preisgestaltung mit entsprechender Lenkungswirkung zu erreichen. (S. 20)

Leitlinien der sächsischen Klima- und Energiepolitik

  • Im Rahmen des Braunkohlekompromisses sichern wir die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel, beachten die Versorgungssicherheit sowie die Interessen der Beschäftigten und Unternehmen und vermeiden Risiken für den Freistaat. Der Kohlekompromiss gilt. (S. 22)
  • Wir schaffen die nötigen Voraussetzungen, um Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen sowohl beim Erkennen der Problemlagen als auch bei der Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung zu unterstützen. (S. 23)
  • Die sächsische Staatsregierung ist auf dem Weg zu einer klimabewussten Landesverwaltung. (S. 23)

Energie- und klimapolitische Strategie der Sächsischen Staatsregierung

  • Gleichwohl bedarf es noch größerer Anstrengungen, um die THG-Emissionen zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben, um tatsächlich bis zum Jahr 2050 eine weitgehende Dekarbonisierung unseres Wirtschafts- und Energiesystems zu erreichen. (S. 24)
  • Während Energieeffizienz den optimierten Einsatz von Energie in technischen Anwendungen bei gleichem „Endnutzen“ meint, zielt die Strategie der Suffizienz darauf ab, energie- und ressourcenverbrauchende Nutzungen oder Leistungen zu vermindern, also die Nutzung von Energiedienstleistungen bewusst und freiwillig einzuschränken. […] Wir werden uns deshalb zukünftig verstärkt mit diesem strategischen Ansatz auseinandersetzen und Vorschläge erarbeiten, um neue Potenziale zu erschließen. (S. 25)
  • Langfristig verfolgen wir mit unseren Klimaschutzanstrengungen das Ziel, THG-Emissionen gänzlich zu vermeiden. Dort, wo technisch bedingt dennoch Emissionen auftreten (z. B. bei der Verbrennung von Treibstoff in der Luftfahrt), wollen wir den Kohlenstoffkreislauf mit der Atmosphäre über biologische oder technische Prozesse vollständig schließen und somit defossilisieren. (S. 27)
  • Sektorenkopplung: Power-to-X-Technologien sind unabdingbar (S. 27)
  • Klimaanpassung: Wir wollen daher dazu beitragen, bei den Akteuren das Bewusstsein für die Konsequenzen, die sich aus den beobachteten und künftig zu erwartenden Klimaveränderungen ergeben, zu erhöhen. (S. 28)
  • Um zu vermeiden, dass politische und private Entscheidungen zu negativen Umweltauswirkungen in anderen Ländern führen, nehmen wir bei der Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft auch die ökologischen, sozialen und ökonomischen Zusammenhänge globaler Wertschöpfungsketten und Produktionsprozesse in den Blick. (S. 29)
  • Für die frühzeitige Sensibilisierung, insbesondere junger Menschen, ist zudem die Verankerung im Schulunterricht sowie in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte elementar. (S. 29) Kinder und Jugendliche sind eine wichtige Zielgruppe und Partner, die wir im Rahmen unserer energie- und klimapolitischen Aktivitäten noch stärker ansprechen wollen. (S. 31)
  • Wir richten den Fokus insbesondere auf die regionalen Ausprägungen des Klimawandels und seine Folgen in Sachsen, um die individuelle Wahrnehmung unserer konkreten Betroffenheit zu stärken – in der Bevölkerung, bei Unternehmen ebenso wie bei Fachbehörden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vermitteln wir nicht nur unsere Ziele und Maßnahmen, sondern auch die dahinterstehenden Werte, die uns antreiben. (S. 29)
  • Vor dem Hintergrund knapper Haushaltskassen und vielfältiger Herausforderungen in den Kommunen ist es eine große Herausforderung, Klimaziele in konkrete Maßnahmen umzusetzen. (S. 30)
  • Neben Unternehmen, wissenschaftlichen Institutionen, kulturellen Einrichtungen und Kommunen spielt das zivilgesellschaftliche Engagement eine große Rolle. (S. 30)

Klimaschutz und Klimaanpassung als gemeinsame Aufgabe

  • Jede und jeder Einzelne: Ihre engagierte Mitwirkung ist für eine erfolgreiche Politikgestaltung jedoch unverzichtbar. Wir setzen auf Freiwilligkeit, nicht auf Ordnungsrecht sowie auf entsprechende Informationen und eine transparente Kommunikation. (S. 31)
  • Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen, öffentliche und soziale Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger brauchen daher entsprechende Rahmenbedingungen, um sich engagiert beteiligen und mitwirken zu können. Ziel: Akzeptanz (S. 31)

Steuerung, Umsetzung und Monitoring

  • Der Weg zum Maßnahmenplan: Wir planen, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Erstellung des Maßnahmenplans zu beteiligen. (S. 32)

Wichtige Aussagen der sächsischen Koalition im EKP 2021 – Umsetzung (Teil 2)

Klimabewusste Landesverwaltung

  • Landesverwaltung: Wir setzen uns engagiert dafür ein, unseren eigenen Energieverbrauch zu senken und die THG-Emissionen zu reduzieren. (S. 35)

Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung

  • Die Sächsische Staatsregierung möchte Kommunen jeder Größe motivieren und vor allem dazu befähigen, bei allen relevanten Planungen und Abläufen die Auswirkungen des Klimawandels beziehungsweise die Auswirkungen auf die THG-Bilanz zu berücksichtigen und möglichst ambitionierte klimaschonende Lösungen umzusetzen. (S. 38)
  • Unser Ziel ist es, die verfügbaren Bundesmittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen stärker als bisher nach Sachsen zu holen. (S. 39)

Energieversorgung

  • Dieser Umbau geht mit großen Herausforderungen einher. Dazu gehört beispielsweise, dass die derzeit überwiegend zentrale und fossile Kraftwerksstruktur durch dezentrale, vor allem regenerative Erzeugungseinheiten ergänzt beziehungsweise ersetzt werden wird.​​​​​​​ (S. 41)
  • Der momentan stockende Ausbau der Windenergie, aber auch der Widerstand gegen einzelne Stromnetzausbauprojekte machen deutlich, dass für die konkrete Umsetzung der Energiewende die Akzeptanz bei der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung ist. (S. 41)
  • Wir erhalten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den geordneten Auslaufbetrieb in den derzeitigen Abbaugebieten für Braunkohle, weisen jedoch keine neuen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mehr aus. (S. 43)
  • Mit dem Rückgang der Braunkohleverstromung werden Alternativen wie z. B. Anlagen auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Erdgas, benötigt​​​​​​​. (S. 43)
  • Für die Tagebaue in der Lausitz werden nach dem Willen der Staatsregierung nur solche Flächen in Anspruch genommen oder abgesiedelt, die für den geordneten Auslaufbetrieb der Kraftwerke im Rahmen des KVBG und auf der Grundlage des darauf basierenden Revierkonzeptes und dessen Abbildung in der Fortschreibung der Braunkohlepläne erforderlich sind. (S. 43)
  • Die Regelungen des Kohleausstiegsgesetzes (KAG) mit dem darin verankerten Kohleausstiegspfad bilden die Basis zur Feststellung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Tagebauen auch in Sachsen. […] Der vereinbarte frühzeitigere Ausstieg aus der Kohleverstromung erfordert sowohl für das Lausitzer als auch das Mitteldeutsche Revier angepasste Revier – und darauf aufbauend Genehmigungsplanungen. Der Freistaat Sachsen wird sich auf Grundlage der Regelungen des KAG für eine zügige Umsetzung dieser notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen und diese absichern. (S. 43)
  • Zukünftig wird es zu Verschiebungen zwischen den bisherigen Anwendungsbereichen kommen – in der Wärmeanwendung ist mit einem Rückgang [von Erdgas] zu rechnen und bei der Stromerzeugung mit einer Zunahme [von Erdgas], da der Kohleausstieg kurz- und mittelfristig nicht 1:1 durch erneuerbare Energien kompensiert werden kann.​​​​​​​ (S. 46)
  • Die sächsische Erdgaswirtschaft wird damit in den nächsten Jahrzehnten beim Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und für die Bezahlbarkeit der Energiewende leisten (S. 46)
  • Erneuerbare Energieträger in Sachsen in den einzelnen Anwendungsbereichen werden noch sehr unterschiedlich genutzt: Sie decken 25,2 % des Bruttostromverbrauchs, 14,0 % des Wärmeverbrauchs und 3,7 % des Energiebedarfs im Verkehr (S. 47)
  • Die Energiewende vollzieht sich bisher vor allem im Bereich der Stromerzeugung. Hier liegt der Anteil der erneuerbaren Energien in Sachsen bei 25,2 % des Bruttostromverbrauchs (Jahr 2019) und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 36 %. Um die Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen, bedarf es einer signifikanten Steigerung des Anteils an erneuerbarem Strom auf deutschlandweit 65 % bis zum Jahr 2030 (S. 47)
  • Entsprechend dem Koalitionsvertrag werden bis zum Jahr 2024 die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Freistaat Sachsen nach dem Ende der Braunkohlenutzung seinen Strombedarf bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien decken kann. (S. 47)
  • Wir orientieren das EKP 2021 an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terawattstunden (TWh) Jahreserzeugung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030. Für das Jahr 2024 beträgt das Zubau-Zwischenziel 4 TWh, wovon der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll. (S. 47)
  • Der geltende Landesentwicklungsplan 2013 bleibt die Grundlage für die strategische Landesentwicklung. Insbesondere halten wir an der abschließenden Steuerung der Windenergienutzung durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten auf der Ebene der Regionalplanung fest. (S. 48)
  • Zudem besteht für die Regionalen Planungsverbände die Möglichkeit Teilfortschreibungen zu erarbeiten. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen solcher Teilfortschreibungen die Voraussetzungen für eine effizientere Flächenausnutzung und die einfachere Umsetzung von Repowering-Projekten geschaffen werden und der Wille der Kommunen, auch mit kleineren Projekten eine Vorreiterrolle einzunehmen, Berücksichtigung findet. (S 48)
  • Wir setzen uns auf Bundesebene für Rechtsänderungen ein, die es ermöglichen sowohl die Verfahren auf der Planungsebene als auch bei der Genehmigung von Windkraftanlagen beschleunigt durchführen und rechtssicher gestalten zu können. Wir werden zur Erleichterung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren die vorhandenen rechtlichen Spielräume nutzen und gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen (S. 48)
  • Um den Ausbau zu beschleunigen, werden wir mit Anwendungshinweisen für den Freistaat insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen. (S. 48)
  • Um Planungssicherheit zu schaffen, werden wir von der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch machen und den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festlegen. (S. 49)
  • Windenergieanlagen im Wald sollen nach Maßgabe des Grundsatzes 5.1.5 des Landesentwicklungsplans 2013 grundsätzlich vermieden werden. Der Grundsatz gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen. (S. 49)
  • Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird sowohl im Rahmen einer möglichen EEG-Förderung als auch – unabhängig vom EEG – für Wege der Direktvermarktung oder Eigenstromversorgung unterstützt. Insbesondere werden wir die Länderöffnungsklausel des § 37c Abs. 2 EEG 2021 63 umsetzen. (S. 49)
  • Daneben ist die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen durch Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Energiegenossenschaften und Kommunen zu unterstützen. Wir wollen sicherstellen, dass diese Zielgruppen weiter in den Ausbau von Solarenergie investieren und damit Beiträge zum systemdienlichen Ausbau leisten, die sich im Laufe des Anlagenbetriebs durch Einnahmen der Stromeinspeisung oder Direktvermarktung bzw. durch Stromkosteneinsparungen durch Eigenverbrauch amortisieren. (S. 49)
  • Wir werden eine Pflicht zur Installation und Nutzung von PV-Anlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen insb. durch Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel nach § 56 GEG durch den Freistaat Sachsen prüfen. (S. 49)
  • Zur Steigerung des Ausbaus raumbedeutsamer Photovoltaik-Freiflächenanlagen setzen wir uns dafür ein, dass auf der Ebene der Regionalplanung in stärkerem Maße als bisher vorhabenfördernde Festlegungen getroffen, beziehungsweise den Vorhaben entgegenstehende Festlegungen überprüft werden. Die regionalplanerischen Festlegungen können durch Teilfortschreibungen aufgestellt werden. (S. 49)
  • Für den Zeitraum nach dem Jahr 2024 können zur Realisierung des zusätzlichen Ausbauziels erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 von 10 TWh Jahreserzeugung im Vergleich zum Jahr 2019 Braunkohlebergbaunachfolgeflächen als weitere Ausbauflächen erschlossen werden. Die dafür notwendigen rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen können bis dahin (bereits) vorbereitet werden. (S. 50)
  • Wir gehen davon aus, dass der Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 nicht beziehungsweise nur geringfügig ansteigen wird. 65 Über das Jahr 2030 hinaus ist bis zum Jahr 2050 durch eine intensivere Sektorenkopplung (vgl. Kap. II.3.3) mit einem deutlichen Anstieg des Stromverbrauchs zu rechnen. (S. 50)
  • Herausfallende Biogas-Anlagen: Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen und netzdienlichen Weiterbetrieb zu gestalten. (S. 55)
  • Klärschlamm und biogene Abfälle: Als Optionen werden beispielsweise die Prozesswärmegewinnung oder die Verarbeitung zu Biokraftstoffen aufgezeigt. (S. 50)
  • Um das Monitoring zum Ausbau erneuerbarer Energien zu verbessern, führen wir eine Berichtspflicht, orientiert an den geplanten Berichtspflichten des Kooperationsausschusses gemäß § 98 EEG 2021, gegenüber dem für Erneuerbare-Energien-Anlagen zuständigen Ressort ein. (S. 50)
  • In Sachsen lag der Anteil des Verkehrssektors an den THG-Emissionen im Jahr 2018 bei etwa 16 % – Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf – alternative Kraftstoffe sollen dabei ein Teil der Lösung sein (S. 50, Z1428) – Entwicklung der Biokraftstoffe in Sachen siehe Tabelle (S. 53)
  • Biogas-Anlagen: Wir setzen uns daher auf Bundesebene dafür ein, die Rahmenbedingungen für den Umbau dieser Anlagen zur Aufbereitung des erzeugten Biogases zu einspeisefähigem Methan, zur Nutzung als Kraftstoff in CNG- oder LNG-Fahrzeugen zu verbessern. (S. 55)
  • Generell müssen Anlagen und Infrastrukturen insbesondere gegen die in Zukunft häufiger auftretenden Wetterextreme widerstandsfähig werden. Wir werden im Rahmen unserer Kommunikation und Netzwerkarbeit die Betreiber von Energieversorgungsanlagen und andere relevante Multiplikatoren verstärkt informieren und sensibilisieren sowie uns mit ihnen über geplante und erfolgte Anpassungsmaßnahmen austauschen. (S. 60)
  • Wir begrüßen die Bepreisung von THG-Emissionen und setzen uns im bundespolitischen Rahmen dafür ein, dass sächsische Unternehmen trotzdem konkurrenzfähig bleiben (S. 61)

Industrie und Gewerbe

  • Die Sektoren Industrie sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (nachfolgend: Gewerbe) verursachen gemeinsam etwa 42 % des Endenergieverbrauchs im Freistaat Sachsen (Stand 2018). Der absolute Endenergieverbrauch ist in den vergangenen zehn Jahren in beiden Sektoren deutlich angestiegen. Gleichzeitig hat sich jedoch die Energieeffizienz (ausgedrückt durch das Verhältnis von Bruttowertschöpfung zu Endenergieverbrauch) stark verbessert. (S. 62)
    • Energieeinsparpotenziale werden in der Größenordnung von jeweils 10 % an Brennstoffen und Strom eingeschätzt (S. 62)
    • Die Potenziale zur THG-Reduzierung steigen insbesondere bei einer konsequenten Umsetzung der Kreislaufwirtschaft erheblich an (S. 63)
  • Die Stärkung der Bioökonomie bietet weitere Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Gemeint ist damit die perspektivische Umstellung erdölbasierter Prozesse auf nachwachsende Rohstoffe und die verstärkte Nutzung biologischen Wissens. (S. 62)
    • zunehmende Wetterextreme, wie z. B. Starkregen, Hochwasser oder Hitzeperioden können zu starken Schäden an den Standorten und Infrastrukturen führen, Versorgungsengpässe oder Absatzschwierigkeiten bedingen und zu steigenden Kosten für Rohstoffe, Energie oder Wasser beitragen (S. 62)
    • Der Klimawandel birgt nicht nur Risiken, sondern bietet auch Chancen für Unternehmen; Auf Bundes- und europäischer Ebene setzen wir uns für eine entsprechende Rahmensetzung ein (S. 64)

Mobilität

  • Mobilität: Die THG-Emissionen im Verkehrssektor konnten bisher gegenüber dem Jahr 1990 kaum vermindert werden. Für die kommenden Jahre ist es daher entscheidend, Verkehrsemissionen nicht nur mithilfe von Effizienzmaßnahmen an der Fahrzeugtechnik zu senken. Vielmehr muss ganzheitlich in den Blick genommen werden, wo welche Mobilitätsbedürfnisse entstehen, wie diese erfüllt, aber auch verändert werden können. Das bedeutet nicht zuletzt, unnötige Wege zu vermeiden. (S. 66)
  • Ziel der Verkehrspolitik ist es, dass der Besitz eines eigenen (Kraft-)Fahrzeugs insbesondere in sächsischen Großstädten mit einem gut ausgebauten ÖPNV und einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur an Bedeutung verliert und die Anzahl der Kraftfahrzeuge sinken sollte. […] Speziell in Leipzig und Dresden stieg die ÖPNV-Nachfrage in den letzten Jahren signifikant schneller als das Wachstum der Bevölkerung. (S. 66)
  • Mit einem Anteil von etwa 11 % liegt der ÖPNV-Anteil am Modal-Split im Freistaat Sachsen im Bundesdurchschnitt. […] Während die durchschnittlichen THG-Emissionen beim PKW etwa 143 Gramm pro Personenkilometer (g/Pkm) betragen, liegt dieser Wert bei rund 80 g/Pkm für Nahverkehrsbusse und bei nur 55 g/Pkm für Straßenbahnen. (S. 66)
  • Wir unterstützen den ÖPNV darüber hinaus durch Finanzmittel im Rahmen des jährlich fortgeschriebenen ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms. Ein wichtiger Baustein ist hier die Förderung von Stadtbahnen und Bussen. (S. 66)
  • Die vom Freistaat Sachsen 2015 ins Leben gerufene ÖPNV-Strategiekommission hat bereits Ende 2017 in ihrem Abschlussbericht konkrete Handlungsempfehlungen für den Zielhorizont 2025/2030 vorgelegt, wie der ÖPNV weiter verbessert werden kann. Zu den erfolgreich etablierten Maßnahmen zählen mittlerweile u. a. die Einführung des Bildungstickets für Auszubildende, das SchülerFreizeitTicket und die Einrichtung einer Trägerorganisation zur Einführung eines landesweiten und in allen ÖPNV-Verkehrsmitteln gültigen Sachsen-Tarifs. Ein Großteil des landesweiten Bus-Grundnetzes, das insbesondere für die alltagstaugliche Anbindung des ländlichen Raums von besonderer Bedeutung ist, wurde ebenso bereits umgesetzt. (S. 67)
  • Ziel sächsischer Verkehrspolitik ist es deshalb, den Menschen im Freistaat Sachsen ein attraktives und alltagstaugliches sowie sicheres, barrierefreies, bezahlbares und an den Klimazielen ausgerichtetes ÖPNV-Angebot zur Verfügung zu stellen, um damit den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 maßgeblich zu erhöhen. (S. 68)
  • Durch Mobilitätsmanagement wollen wir eine effizientere und umweltschonende Nutzung bestehender Verkehrssysteme ermöglichen sowie Änderungen des Mobilitätsverhaltens jedes Einzelnen initiieren und unterstützen. (S. 68)
  • Sachsen soll eine Spitzenstellung bei der Informationserfassung, -verarbeitung und -bereitstellung von verkehrsrelevanten Daten einnehmen. (S. 69)
  • Wir werden die Voraussetzungen und notwendige Infrastruktur dafür schaffen, dass sich der Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 erhöht. Dazu werden wir die kommunale Radverkehrsförderung finanziell deutlich besser ausstatten sowie die Nutzung von Bundesprogrammen befördern. (S. 69)

Gebäude

  • Der Gebäudesektor ist einer der Schlüsselbereiche im Klimaschutz und in der Klimaanpassung. (S. 70)
  • Für Sachsen fehlt es bislang an Primärdaten zu energetischen Eigenschaften von Wohn- und Nichtwohngebäuden oder zur tatsächlichen Sanierungsquote im Gebäudebestand. (S. 71)
  • Viele Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz. Zudem erlaubt es das Mietenniveau – vor allem außerhalb der Großstädte – häufig nicht, kostenintensive Sanierungen an den Gebäuden vorzunehmen. (S. 72)
  • Wir unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung, die energetische Gebäudesanierungsrate wirksam zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit unserer Infrastrukturen und Systeme gegen die Folgen des Klimawandels zu erhöhen. (S. 72)

Umwelt- und Landnutzungen

  • Die klimatischen Veränderungen haben unmittelbare Konsequenzen für die ortsnahe Wassergewinnung zur Trink- und Brauchwasserversorgung. (S. 75)
  • Die Trockenheit der Jahre 2018 und 2019 führte aber vereinzelt bereits zur vollständigen Auslastung der verfügbaren Kapazitäten für die Rohwasserbereitstellung. (S. 76)
  • Auch die Wasserbeschaffenheit in Talsperren unterliegt den Folgen des Klimawandels. […] Der Stoffeintrag im Wasser nimmt auch aufgrund der rückläufigen Grundwasserneubildung zu, was insbesondere die Grundwasserqualität beeinträchtigt (S. 76)
  • Die für die Ausweisung der Wasserschutzgebiete notwendigen Rechtsverordnungen sind häufig nicht auf dem aktuellen Stand, so dass etwa 60 % der sächsischen Trinkwasserschutzgebietsverordnungen einer Anpassung beziehungsweise Aktualisierung bedürfen. (S. 77)
  • Die Sicherheit unserer Wasserversorgung hängt in hohem Maße von einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Grund- und Oberflächengewässer ab. Um dies zu gewährleisten, ist eine Bilanzierung und Steuerung der Wasserressourcen erforderlich. Dazu werden wir u. a. bedeutsame Grundwasservorräte für die zukünftige Nutzung vor Verunreinigung schützen und langfristig sichern. (S. 78)
  • Um die weitere Versiegelung des Bodens zu reduzieren, besteht in Sachsen seit dem Jahr 2009 ein Flächensparziel. Trotzdem ist die Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Diese anhaltende Bodenversiegelung verstärkt den allgemeinen Erwärmungstrend zusätzlich. (S. 80)
  • In welchem Ausmaß eine steigende Nachfrage nach Bewässerung das regional nutzbare Wasserdargebot von Oberflächen- und Grundwasser übersteigen wird, ist derzeit allerdings noch nicht abschätzbar. (S. 86)
  • Unser Ziel ist es, in der Landwirtschaft eine möglichst hohe Ertragsstabilität bei gleichzeitiger Minimierung von Agrarumweltproblemen aufrechtzuerhalten. (S. 87)
  • Ausweisung weiterer Flächen und Gebiete für natürliche Entwicklungen (Ausweisung von zehn % nutzungsfreien Wäldern im Landeswald bis zum Jahr 2022 sowie langfristig fünf % der gesamten Waldfläche; Prüfung, wo weitere großräumige Gebiete zum Prozessschutz ausgewiesen werden können. (S. 91)

Gesundheit und Katastrophenschutz

  • Tabelle zu Gesundheitsauswirkungen der Klimakrise mit Verweis auf hohen Anteil älterer Bevölkerung in Sachsen; Verweis auf Hitzewellen und Zunahme der Sommertage (S. 91)
  • In Sachsen werden klimawandelbedingte Gefährdungen als Teil des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes bearbeitet. Eine systematische Vernetzung betroffener Akteure und die Koordination von Aktivitäten im Kontext Klimawandel und Gesundheit finden gegenwärtig allerdings kaum statt. (S. 93)
  • Unser Ziel ist es, auch zukünftig gesundheitsfördernde und gesundheitsschützende Lebensbedingungen für alle zu erhalten und zu ermöglichen. Wir wollen dafür sorgen, dass alle relevanten Behörden und nichtstaatlichen Akteure im Gesundheitswesen für klimawandelbedingte Gefährdungen der Gesundheit sensibilisiert sind. (S. 93)

Forschung und Wissensvermittlung

  • Daher haben wir großes Interesse an der Erhöhung der Innovationskraft hiesiger Unternehmen und wollen dafür die Leistungsfähigkeit der Energieforschung auf hohem Niveau erhalten und ausbauen. (S. 96)
  • Die Grundlage für alle klimarelevanten Entscheidungsprozesse – und deren Evaluation – sind fundierte und flächendifferenzierte Daten sowohl zur beobachteten und künftigen Entwicklung des Klimas als auch zur Entwicklung der THG-Emissionen im Freistaat Sachsen. (S. 97)

Treibhausgasminderung in Sachsen

  • Mit der Umsetzung des EKP 2021 wird der Freistaat Sachsen einen ambitionierten Beitrag zur leisten. Dafür orientieren wir uns am Bestreben der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen (§ 1 Bundes- Klimaschutzgesetz). Treibhausgasneutralität bedeutet ein Gleichgewicht zwischen den noch nichtvermeidbaren beziehungsweise vermiedenen Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen durch Senken. Monitoring, Schutz und Entwicklung der Senken bleiben deshalb wichtige Aufgaben auch im Freistaat Sachsen. Da der Umfang möglicher Senken dennoch begrenzt ist, setzt die Treibhausgasneutralität letztlich eine möglichst weitgehende Dekarbonisierung voraus. (S. 101)
  • Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Ausstieg aus der Braunkohleverstromung betrifft im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2030 lediglich die Blöcke N und P des Kraftwerkes Boxberg. Wir gehen daher davon aus, dass in Sachsen auch im Jahr 2030 und darüber hinaus Strom aus Braunkohle produziert wird. (S. 101)
  • Wie in den einzelnen Handlungsfeldern des EKP 2021 dargestellt, werden wir die Bundesmaßnahmen durch eigene Aktivitäten und Maßnahmen ergänzen, verstärken und unterstützen. Wir gehen daher davon aus, dass wir im Freistaat Sachsen gegenüber dem aktuellen Stand bis zum Jahr 2030 die gleiche prozentuale Minderung in den übrigen Sektoren (außer Energiewirtschaft) in ihrer Gesamtheit erreichen, die auf nationaler Ebene im gleichen Zeitraum angestrebt wird. (S. 96)
  • Im Freistaat Sachsen leistet der Energiesektor durch den vereinbarten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung einen überproportionalen Beitrag zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase. Um die Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Industrie, Wohnen, Verkehr und Landwirtschaft zu sichern, müssen auch diese Sektoren in ihrer Gesamtheit die deutschlandweiten Klimaziele erreichen. Wir werden diese Zielsetzung für Sachsen unverzüglich konkretisieren, sobald die dazu notwendigen Maßnahmenpläne und Programme auf Bundesebene vorliegen. (S. 101) Einen wesentlichen Anteil an den dafür notwendigen weiteren Minderungsleistungen wird die Abschaltung der beiden Braunkohleblöcke im Jahr 2029 haben.
  • Entsprechend des Koalitionsvertrags ist mindestens zweimal in der Legislaturperiode dem Sächsischen Landtag ein Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen vorzulegen. Dabei sind die Emissionen nach Sektoren zu erheben. Zudem werden wir auch die Maßnahmen und Instrumente zur Emissionsminderung bezüglich Wirksamkeit und Effizienz bewerten. Der Bericht soll erstmals im Sommer 2022 eingereicht werden. (S. 102)
  • Bis zum Jahr 2040 zielt das nachgebesserte Bundesklimaschutzgesetz auf eine Emissionsminderung von mindestens 88 % ab. Bereits ab dem Jahr 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die Gesamtemissionen nach 2030 müssen dabei gleichmäßig jährlich sinken, an diesem Anspruch wird sich auch der weitere Emissionsminderungspfad für den Freistaat Sachsen orientieren. (S. 102)
  • Konkrete Umsetzungsschritte und -maßnahmen des Bundes, aber auch die Anpassung wesentlicher EU-Instrumente stehen jedoch noch aus. Aufgrund der bedeutenden Anteile der Braunkohleverstromung an den sächsischen Emissionen ist ein konkreter sächsischer Zielpfad für die Zeit nach 2030 erst dann bestimmbar, wenn die Rahmenbedingungen feststehen. Neue Erkenntnisse dazu werden in den weiteren Prozess zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EKP einfließen. (S. 102)
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