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HomepageHomepage » Stellungnahme zum EKP Sachsen 2021 » Aussagen zur Umsetzung im EKP 2021

Angaben zur Umsetzung der EKP 2021-Ziele

Aussagen zur Umsetzung des EKP – Leitlinien (Teil 1)

Aussagen zur Umsetzung des EKP – Umsetzung (Teil 2)

Aussagen zur Umsetzung des EKP – Leitlinien (Teil 1)

Energie- und klimapolitische Strategien der Sächsischen Staatsregierung

  • Strom (S. 26)
    • dezentrale Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (insbesondere Windenergie- und Photovoltaikanlagen (PV)) muss zunehmend auch netzstabilisierende Aufgaben übernehmen im Zusammenspiel mit modernen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, flexiblen Biogas- und Erdgaskraftwerken sowie dem Ausbau von bezahlbaren Speicherkapazitäten
    • Ausbau der Übertragungskapazitäten in den Stromnetzen
    • zusätzliche technische Maßnahmen zur Netzstabilisierung (z. B. kurzfristig Installation von Phasenschiebertransformatoren und Schwungradspeichern, langfristig Entwicklung und Bau von Wasserstoff-Speicherkraftwerken)
    • konsequente Nutzung des EU-Energiebinnenmarktes (Stromimporte und -exporte)
  • Wärme (S. 26)
    • Transformation von der Nutzung derzeitiger Technologien der fossilen Verbrennung hin zur Sektorenkopplung (u. a. elektrische Heizsysteme/Wärmepumpen, Wasserstoffnutzung) in Kombination mit direkter – zunehmend erneuerbarer – Wärmeerzeugung (u. a. Solarthermie) sowie verstärkter Abwärmenutzung, gekoppelt an den Ausbau von Wärmenetzen
  • Kraftstoffe (S. 26)
    • Einbindung in den nationalen und internationalen Mineralölmarkt, sowie in die bundesrechtlich geregelte Erdölbevorratung
    • Zunahme alternativer Kraftstoffe: Versorgungskonzepte erforderlich
    • flächendeckenden Lade- und Betankungsinfrastruktur für die E-Mobilität/Wasserstofffahrzeuge, insbesondere im ländlichen Raum
  • Trink- und Brauchwasser (S. 26)
    • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Wasserressourcen
    • Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur
    • an ändernde Bedarfsmengen angepasste Bewirtschaftung
  • alle Bereiche: besonderes Augenmerk auf flächendeckende Notfallvorsorge (S. 26)
  • Sektorenkopplung: Weiterentwicklung sogenannter Power-to-X-Technologien ist unabdingbar (S. 27)
  • Power-to-Gas (Wasserstoff) ist Schlüsseltechnologie (S. 27)
    • Gasnetze für eine Wasserstoff-Verteilinfrastruktur ertüchtigen und regulieren
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels (S. 28)
    • Bewusstsein für die Konsequenzen, die sich aus den beobachteten und künftig zu erwartenden
      Klimaveränderungen ergeben, erhöhen
    • Fähigkeiten zum Umgang mit klimawandelbedingten Störungen und Veränderungen ausbauen
    • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen befördern
  • Ausbau von Wissen und Wissenstransfer (S. 28/29)
    • Wissens- und Datenbasis im Klima- und Energiebereich optimieren
    • das vorhandene Wissen zielgruppenspezifisch aufbereiten, nutzerfreundlich verfügbar machen und kommunizieren
    • Wissenstransfer organisieren und gestalten

Klimaschutz und Klimaanpassung als gemeinsame Aufgabe (S. 30)

  • kontinuierlicher Austausch mit Forschungseinrichtungen und Unterstützung innovativer Ideen und Vorhaben
  • Einsatz dafür, der freiwilligen Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen auf kommunaler Ebene ein größeres Gewicht zukommen zu lassen
  • Schaffung unterstützender Förder- und Standortbedingungen sowie guter Informations- und Weiterbildungsangebote

Steuerung, Umsetzung und Monitoring (S. 32)

  • Entwicklung eines Maßnahmen-Plans mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
  • Umsetzungsstand des EKP 2021 sowie des Maßnahmenplans im Jahr 2022 und dann alle zwei Jahre überprüfen, bei absehbaren Zielverfehlungen durch Anpassungen des Maßnahmenplans nachsteuern
  • zweimal in der Legislaturperiode dem Sächsischen Landtag ein Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen vorlegen
  • Monitoring anhand bestehender Daten u. Informationssysteme

Aussagen zur Umsetzung des EKP – Umsetzung (Teil 2)

Klimabewusste Landesverwaltung

  • Entwicklung Masterplan „Klimabewusste Landesverwaltung“: Grundsatz ist vermeiden – reduzieren – kompensieren (S. 35)
  • zur übergeordneten Steuerung Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die die Erarbeitung von Zielen, Strategien und Maßnahmen sowie deren Evaluierung und Fortschreibung koordinieren wird​​​​ (S. 35)
  • Landesliegenschaften: seit 2020 Konzept „Klimabewusste Bauverwaltung“ (S. 35)
  • Dienstliche Mobilität: SAENA hat ein integriertes Konzepts für den Einsatz von Elektro-Dienstfahrzeugen in den landeseigenen Behördenfuhrparks entwickelt (enthält Vorschläge zur Steigerung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen, die geprüft und bei Eignung umgesetzt werden) – darüber hinaus Erarbeitung weiterer Schritte (Vermeidung Dienstreisen etc.) (S. 35)
  • Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes: Berücksichtigung von ökologischen und damit klimarelevanten Aspekten soweit verhältnismäßig, Leitfaden klimafreundliche Beschaffung soll zur Unterstützung dienen, Weiterentwicklung Leitfaden „Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement im Freistaat Sachsen“​​​​​​​ (S. 35)
  • Konzept „Green IT“ in der sächischen Landesverwaltung in Planung (S. 35)
  • Austausch mit Bund und Ländern (S. 36)
  • Vermeidung von CO2-Emissionen durch den vollständigen Bezug von Ökostrom (S. 33)
  • Erstellung einer Startbilanz, Formulierung von CO2-Minderungszielen für alle Ressorts (S. 36)
  • kontinuierliche Sensibilisierung für klimarelevante Aspekte im gesamten Verwaltungshandeln (S. 36)
  • Themenfeld „Sustainable Finance“ soll perspektivisch integriert werden (S. 36)

Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung in Sachsen

  • Konzept zur Stärkung von Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen bis 2030 (S. 38)
  • Rahmenbedingungen schaffen, um die Anzahl der am eea teilnehmenden Kommunen deutlich zu erhöhen (S. 39)
  • bis zum Jahr 2030 die Anwendung des Kommunalen Energiemanagementsystems Kom.EMS in allen sächsischen Kommunen ermöglichen (S. 39)
  • landesweit einheitliches kommunales Energiecontrolling etablieren (S. 39), zentrale Bereitsstellung von Daten
  • Kapazitäten der SAENA ausbauen (S. 39)
  • Aufbau „Klimakompetenzzentrum“ am LfULG (S. 39)
  • beide sollen auch Vernetzung und Bereitstellung von Handlungshilfen und Weiterbildungsangeboten übernehmen (S. 39)
  • Zusammenarbeit mit Trägern einzelner Bundesprogramme, um die Kommunikation und Wahrnehmung der Angebote in Sachsen zu verbessern (S. 39)
  • Weiterentwicklung der landeseigenen Förderprogramme für Kommunen und das kommunale Umfeld auf Basis des EU-Strukturmittelfonds (S. 39)

Energieversorgung

  • Energieversorgung
    • Auf- und Umbau Netz- und Speicherstruktur (S. 41)
    • Energiesystem schrittweise für den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien weiterentwickeln (S. 41)
    • steigender Energiebedarf der digitalen Infrastruktur: Forschungsförderung (S. 41)
  • Fossile Energieträger
    • Braunkohle
      • energietechnische und energiewirtschaftliche Kompetenz in den Regionen [i.e. Braunkohlereviere] erhalten und sie für neue, zukunftsfähige Investitionen und Arbeitsplätze nutzen (S. 43)
      • frühzeitigerer Ausstieg aus der Kohleverstromung erfordert sowohl für das Lausitzer als auch das Mitteldeutsche Revier angepasste Revier – und darauf aufbauend Genehmigungsplanungen:  Einsatz für eine zügige Umsetzung der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren und Absicherung (S. 43)
    • Mineralöl
      • Maßnahmen zur Gestaltung einer klimafreundlichen Mobilität inklusive Nutzung alternativer Kraftstoffe (S. 45)
      • Beratungsleistungen der SAENA für Kommunen zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne (S. 45)
      • Prüfung von Möglichkeiten der Verknüpfung von Stadtentwicklungsförderung und der Aufstellung von Wärmeplänen (S. 45)
      • Unterstützung konkreter Projekte zur alternativen und nachhaltigen Wärmeversorgung von Kommunen (S. 45)
    • Erdgas
      • Einsatz auf Bundesebene, die bisher noch getrennten Netzentwicklungspläne Strom und Gas sowie zukünftig Wasserstoff besser aufeinander abzustimmen beziehungsweise diese in einen gemeinsamen Energieinfrastrukturrahmenplan zu überführen (S. 46)
  • Erneuerbare  Energien
    • bis zum Jahr 2024 sollen die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffenwerden, dass der Freistaat Sachsen nach dem Ende der Braunkohlenutzung seinen Strombedarf bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien decken kann (S. 47)
    • 10 Twh Ausbau bis 2030, 4 Twh bis 2024 (S. 44), Hauptteil Windenergie, genaue Tabelle (S. 48)
    • Landesentwicklungsplan 2013 bleibt Grundlage für die strategische Landesentwicklung – Steuerung der Windenergienutzung durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten auf der Ebene der Regionalplanung, umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit (S. 48)
    • Regionale Planungsverbände sollen Teilfortschreibungen erarbeiten, Einsatz dafür, dass im Rahmen solcher Teilfortschreibungen die Voraussetzungen für eine effizientere Flächenausnutzung und die einfachere Umsetzung von Repowering-Projekten geschaffen werden und der Wille der Kommunen, auch mit kleineren Projekten eine Vorreiterrolle einzunehmen, Berücksichtigung findet (S. 48)
    • mit Anwendungshinweisen für den Freistaat insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen (S. 48)
    • Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festlegen (S. 49)
    • Windenergieanlagen im Wald vermeiden (S. 49)
    • Photovoltaik: Länderöffnungsklausel des § 37c Abs. 2 EEG 2021 62 umsetzen (S. 49)
    • Pflicht zur Installation und Nutzung von PV-Anlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen durch den Freistaat Sachsen prüfen (S. 49)
    • Umsetzung der Potenziale zum Ausbau von PV-Anlagen auf den Dächern sächsischer Liegenschaften in Verbindung mit dem Aufbau von Stromspeichern prüfen und aktiv vorantreiben (S. 49)
    • Einsatz dafür, dass auf der Ebene der Regionalplanung in stärkerem Maße als bisher vorhabenfördernde Festlegungen getroffen beziehungsweise den Vorhaben entgegenstehende Festlegungen überprüft werden (S. 49)
    • aus EEG herausfallende Biogasanlagen: Einsatz auf Bundesebene, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen und netzdienlichen Weiterbetrieb zu gestalten (S. 49)
    • Klärschlamm und biogene Abfälle: müssen anderen stofflichen und/oder energetischen Verwertungen zugeführt werden (S. 50)
    • Einführung einer Berichtspflicht, orientiert an den geplanten Berichtspflichten des Kooperationsausschusses gemäß § 98 EEG 2021, gegenüber dem für Erneuerbare-Energien-Anlagen zuständigen Ressort (S. 50)
    • Erschließung von Braunkohlebergbaunachfolgeflächen als weitere Ausbauflächen, dafür die notwendigen rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen vorbereiten (S. 50)
    • Nutzung von Umweltwärme: darüber aufklären, damit die zwei Hauptwärmequellen Erdwärme und Umgebungsluft effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden, Potenziale
      der Tiefengeothermie im Freistaat Sachsen im Blick behalten und, wenn möglich, für den Abbau von Umsetzungshemmnissen sowie für weitere Forschung einsetzen (S. 51)
    • zur Nutzung von Sonnen- und Windenergie, Geothermie sowie Biomasse neue Nutzungsmodelle fördern, die selbst erzeugten Solarstrom auch zur Wärme- und Kälteversorgung verwenden (S. 52)
    • Nahwärme-Versorgung: für bestehende Wärmenetze eine Erhaltung und Verdichtung anstreben, wenn diese aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden oder in Kombination mit Stromerzeugungsanlagen einen stromnetzdienlichen Betrieb ermöglichen (S. 52)
    • den bestehenden thermischen Kraftwerkspark flexibilisieren, planerische Vorgaben für diese Gebiete, die durch die Kommunen im Rahmen von Wärmeplänen formuliert werden können (S. 52)
    • vorhandenen Anlagen (z. B. Nachtspeicherheizungen) innovativer und flexibler nutzen (S. 52)
    • Wärmebereitstellung für Industrieprozesse: Unterstützung der Umstellung auf erneuerbare Energien mit der Nutzung von Hochtemperatur-Wärmepumpen in Kombination mit Wärmerückgewinnung und Fernwärmenetzen, Biomasse sowie elektrischer Heizsysteme (Power-to-Heat) (S. 52)
    • Fortführung der Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft (S. 53)
    • Biogas-Anlagen: Einsatz auf Bundesebene dafür, die Rahmenbedingungen für den Umbau dieser Anlagen zur Aufbereitung des erzeugten Biogases zu einspeisefähigem Methan, zur Nutzung als Kraftstoff in CNG- oder LNG-Fahrzeugen zu verbessern (S. 55)
  • Sektorenkopplung
    • synthetische „grüne“ Kraftstoffe: in Sachsen die Rahmenbedingungen hinsichtlich Skalierung von Raffinerie- und Elektrolyseprozessen schaffen, damit sowohl Kostensenkungen als auch Produktionskapazitäten im industriellen Maßstab erreicht und folglich klimaneutrale Kraftstoffe erzeugt werden können – Lösungsansätze, Pilotvorhaben und technische Weiterentwicklungen im Bereich de synthetischen Kraftstoffe werden daher ausdrücklich begrüßt und unterstützt (S. 56)
    • derzeit Erstellung einer sächsischen Wasserstoffstrategie inkl. Maßnahmenplan u. Kompetenzstelle Wasserstoff (KH2) (S. 57)
    • gezielte Unterstützung von Forschungsprojekten, Modellvorhaben, Pilotanlagen und Demonstrationsprojekten u. a. in den Bereichen Power-to-Gas-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fortsetzen, um die Umsetzung der Sektorenkopplung im industriellen Maßstab voranzubringen (S. 57)
  • Stromnetze und Speicher
    • es bedarf neuer daten- und manipulationssicherer digitaler Bilanzierungs- und Transaktionsinstrumente (S. 57)
    • Ausbau erzeugungsnaher Stromvermarktungskonzepte (S. 58)
    • Speicher: Herausforderungen liegen neben der technologischen Weiterentwicklung vor allem in der Skalierung, Systemintegration, vorausschauender Betriebsweise (Digitalisierung), Materialentwicklung sowie teilweise auch im Recycling (S. 59)
    • Einsatz auf Bundesebene,
      • die bestehende Stromnetzentgeltsystematik weiterzuentwickeln und die regionale Spreizung der gegenwärtig stark unterschiedlichen Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber in Deutschland zu dämpfen (S. 59)
      • dass zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stromspeicherung auf die Übertragung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in den Speicher kein Netzentgelt erhoben wird und zusätzlich angebotene Dienstleistungen, vor allem mit dem Ziel der Netzdienlichkeit, angemessen vergütet werden (S. 59)
      • dass zur Speicherung von Stromüberschüssen die Voraussetzungen zur Nutzung von PtX-Technologien mit Hilfe von Experimentierklauseln (analog dem Schaufenster für intelligente Energie SINTEG) verbessert werden (S. 59)
    • nach dem sog. NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor – Verstärkung vor – Ausbau) die Möglichkeiten zur technischen Optimierung der Bestandsnetze ausschöpfen; Einsatz von Flexibilitäten und der sektorenübergreifende Verknüpfung von Netzen zur Verringerung der Netzlasten; Digitalisierung, z. B. durch netzorientiertes Laden von Elektrofahrzeugen und saisonalen Wärmespeichern in Quartieren (S. 60)
    • Ausbau- und Umbauvorhaben sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetzbereich unterstützen; für Ausbauvorhaben, die in der Genehmigungszuständigkeit des Landes liegen, die Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rasch, zielorientiert und transparent durchführen (S. 60)
    • mit Förderprogrammen für große und kleine Stromspeicher die Entwicklung der Speicherinfrastruktur unterstützen; Ziel: die Erzeugung und Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom erhöhen und die lokalen Stromnetze entlasten (S. 60)
    • finanzielle Unterstützung der Erforschung neuer sowie des Ausbau bestehender Speichertechnologien sowie deren Systemintegration, entsprechende Forschungsbedingungen weiter zügig voranbringen (S. 60)
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Energieversorgung
    • ein dekarbonisiertes, diversifiziertes und dezentrales Energiesystem der Zukunft, das in Verbindung mit einem guten Risikomanagement eine hohe Resilienz gegenüber den klimatischen Veränderungen erreicht (S. 60)
    • die Betreiber von Energieversorgungsanlagen und andere relevante Multiplikatoren verstärkt informieren und sensibilisieren sowie sich mit ihnen über geplante und erfolgte Anpassungsmaßnahmen austauschen (S. 60)
  • Akzeptanz und Beteiligung
    • Transparenz, Partizipation an Verfahren und finanzielle Beteiligung sind wichtige Säulen, auf denen Vertrauen und Akzeptanz aufbauen (S. 61)
    • Einrichtung einer Dialog- und Servicestelle bei der SAENA zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, in deren Umgebung größere Erneuerbare-Energien-Projekte umgesetzt werden sollen (S. 61)
    • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, Marke „Sächsischer Energiedialog“ (S. 61)
    • Einsatz für Regelungen, nach denen ein Teil der finanziellen Erträge von Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen den Kommunen beziehungsweise den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zukommen soll (S. 61)
    • Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher Befürwortung einer grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiesektor auf nationaler Ebene (S. 61)
    • im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festlegen, um Planungssicherheit zu schaffen (S. 61)
    • Begrüßung der Bepreisung von THG-Emissionen und Einsatz im bundespolitischen Rahmen dafür ein, dass sächsische Unternehmen trotzdem konkurrenzfähig bleiben (S. 61)
    • Maßnahmenplan zum EKP 2021 soll unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit und relevanter Akteure entwickelt werden (S. 61)

Industrie und Gewerbe

  • Erschließung weiterer Effizienzpotenziale und Ausbau ressourcenschonender und damit klimafreundlicher Produktionsweisen (S. 64)
  • Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Sinne der mehrfachen, stufenweisen stofflichen Nutzung, Rückführung von Reststoffen in den Kreislauf (S. 64)
  • Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und die Entwicklung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien (S. 64)
  • die Erhöhung der Resilienz von Anlagen und Unternehmen gegenüber klimawandelbedingten Risiken (S. 64)
  • geeignete Maßnahmen identifizieren und umsetzen, Maßnahmen in landeseigener Verantwortung (z. B. Fachveranstaltungen, Netzwerksarbeit, Förderprogramme) im Rahmen von rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten ausgestalten (S. 64)
  • grundsätzlicher Einsatz für geeignete und effektive Maßnahmen, mit denen das sogenannte „Carbon-Leakage -Risiko“ bei energieintensiven Unternehmen vermindert werden kann (S. 64)
  • Prüfung, inwieweit Förderangebote notwendig und geeignet sind, um Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Industrie und Gewerbe zu initiieren und zu unterstützen (S. 65)
  • Sensibilisierung, Information und Beratung von Unternehmen: SAENA hat sich seit vielen Jahren als kompetenter und unabhängiger regionaler Ansprechpartner für Industrie und Gewerbe zu allen Fragen einer effizienten und zukunftsfähigen betrieblichen Energienutzung etabliert – Stärkung der SAENA (S. 65)
  • Innovation und Forschung: Unterstützung zielgerichteter Forschungen und Entwicklungen, um Industrieprozesse an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen (S. 65)

Mobilität

  • Landesverkehrsplan 2030 (LVP): Weichen für eine zukunftsweisende, barrierefreie und multimodale Mobilität stellen, Vermeidung unnötiger Verkehrslast (S. 67)
  • Ausbau digitaler Anwendungsmöglichkeiten (S. 67)
  • Unterstützung der Kommunen bei der Ausrichtung von Stadt- und Gemeindeentwicklung auf kurze Wege und attraktive Lebensräume (S. 67)
  • Steigerung der Effizienz im Sinne eines fließenden Verkehrs (S. 67)
  • Ausbau der Elektromobilität und neuer Antriebstechnologien; Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen unterstützen, in ihren Flotten alternative Antriebe einzusetzen; Wertschöpfungspotenziale der Elektromobilität sowie biogener und synthetischer Kraftstoffe erschließen (S. 68)
  • Ausbau von Ladeinfrastruktur in Sachsen unterstützen, mit geeigneten sächsischen Förderrichtlinien die Kosten für Ladeinfrastruktur als förderfähig anerkennen (S. 68)
  • Fahrzeugflotten in den landeseigenen Fuhrparks genau analysieren und sinnvoll elektrifizieren, zusätzlich die Liegenschaften des Freistaates zunehmend mit Ladeinfrastruktur ausstatten und Anreize auch für die Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen (S. 68)
  • Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 maßgeblich erhöhen; abgestimmtes, fahrgastfreundliches und durchgängiges Taktsystem mit konsequenter Verzahnung der Angebote vom Fernverkehr bis zum Anrufbus (S. 68)
  • Gründung einer Sächsischen Mobilitätsgesellschaft zur Weiterentwicklung des ÖPNV wie auch des Umweltverbundes (S. 68)
  • schienengebundene Angebote ausweiten und das Bus-Grundnetz, bestehend aus Plus- und TaktBussen, erweitern und mit einem Landbus-Netz mit flexiblen Bedienformen (Rufbusse, Ruftaxis) ergänzen (S. 68)
  • langfristige Imagekampagne der ÖPNV-Branche zur Fahrgastrückgewinnung nach Corona (S. 68)
  • Strategien zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung sowie zur verträglichen Abwicklung von Verkehr entwickeln; effizientere und umweltschonende Nutzung bestehender Verkehrssysteme ermöglichen sowie Änderungen des Mobilitätsverhaltens jedes Einzelnen initiieren und unterstützen (S. 68)
  • energieeffiziente Konzepte, wie Carsharing, mobility-on-demand-Services oder die Nutzung von Datendiensten, helfen dabei, die Energie- und Ressourcen-Bilanz im Verkehr zu verbessern beziehungsweise unnötige Verkehre zu vermeiden (S. 68)
    • leistungsfähiges Kommunikationsnetz mit entsprechender Bereitstellung von Daten zur Nutzung dieser Mobilitätsangebote in Echtzeit (S. 68)
  • Online-Plattformen für Ansätze wie multimodale Navigation, Integration von Echtzeitinformationen beziehungsweise Navigation in Netzwerken und Synchronisierung von Verkehrsströmen sind vorhanden, zukünftig weitere Erprobungen in der Praxis in anderen sächsischen Ballungszentren beziehungsweise im ländlichen Raum vorantreiben (S. 68)
  • im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme gemeinsam mit dem Bund zunächst gesetzliche, organisatorische und technische Rahmen schaffen und die digitale Infrastruktur ausbauen (S. 69)
  • eine Spitzenstellung bei der Informationserfassung, -verarbeitung und -bereitstellung von verkehrsrelevanten Daten einnehmen; Verkehrsleitzentralen weiterentwickeln und neu eingerichtete sowie bestehende Verkehrsinfrastruktur ertüchtigen und mit modernen Informations- und Kommunikationselementen ausstatten; Voraussetzungen schaffen, um den Verkehr energieeffizienter fließen zu lassen und unnötige CO2 -Emissionen zu vermeiden; eine Plattform zum Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung für Innovationen, z. B. für nutzergruppenspezifische Mobilitätslösungen unterstützen und Vorreiter auf dem Weg für ressourcenschonende Mobilität intensiv begleiten (S. 68)
  • Radverkehr: kommunale Radverkehrsförderung finanziell deutlich besser ausstatten, sowie die Nutzung von Bundesprogrammen befördern (S. 69)
  • gemäß Landesverkehrsplan 2030: die Planung und den Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben und die Radverkehrsförderung der kommunalen Ebene mit der des Landes optimal vernetzen (S. 69)
  • Pedelec/Speed-Pedelec: erzielbare höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und Entfernungen bei der Planung der Infrastruktur berücksichtigen (S. 69)
  • Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Klimawandel
    • regelmäßig überprüfen, ob und in welcher Form geeignete Anpassungsmaßnahmen in Strategien und Förderprogramme integriert werden können, Anpassungsoptionen im Straßenbau sind z. B. modifizierte Baustoffe oder die Dimensionierung von Entwässerungseinrichtungen (S. 69)

Gebäude

  • GEG sieht in § 56 Ermächtigungen für die Länder vor, für bestehende öffentliche Gebäude im Land eigene, vom Bund abweichende Regelungen zur Erfüllung der Vorbildfunktion nach § 4 GEG zu treffen sowie für bestehende Gebäude, die keine öffentlichen Gebäude sind, eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs festzulegen (S. 70)
  • Unterstützung der Anstrengungen der Bundesregierung, die energetische Gebäudesanierungsrate wirksam zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit unserer Infrastrukturen und Systeme gegen die Folgen des Klimawandels zu erhöhen (S. 72)
  • Möglichkeiten prüfen, wie die Datenbasis zum Wärmeenergieverbrauch und -bedarf des sächsischen Gebäudebestandes verbessert werden kann (S. 72)
  • bei Gebäuden mit wenig Sanierungsmöglichkeiten: Ausbau effizienter, CO2-armer Versorgungsstrukturen, z. B. durch den Aufbau von Nahwärmenetzen mit Biomasse, Solarthermie, KWK-Anlagen und grünen Gasen (S. 72)
  • prüfen, inwieweit im Förderbereich einheitliche Vorgaben zur Energieeffizienz verankert werden können (S. 72)
  • zur Erreichung der klimapolitischen Ziele sozialverträgliche und ökonomisch sinnvolle Lösungen gemeinsam erarbeiten (S. 72)
  • bei Baudenkmalen einen denkmalschädlichen Modernisierungsdruck vermeiden; aufgrund gemeinsamer Ziele, wie der Verpflichtung auf das Gemeinwohl, der Orientierung an Wertebewahrung und Ressourcenschutz, unterstützt der Denkmalschutz den Klimaschutz (S. 72)
  • mit neuen Werkstoffen wie Carbonbeton und der Verwendung nachhaltiger Baustoffe wie Holz sowie insbesondere recycelter und wiederverwendbarer Materialien dazu beitragen, die Ressourceneffizienz zu erhöhen; in den investiven Förderprogrammen bei baulichen Vorhaben prüfen und unterstützen; rechtliche Hemmnisse bei deren Nutzung prüfen und beseitigen (S. 73)
  • Einrichtung eines Holzbaukompetenzzentrum (S. 73)
  • Informations- und Beratungsangebote, z. B. zu Naturgefahren allgemein oder speziell zu Hochwasser und Starkregen; derzeit Vorbereitung der Förderrichtlinie für private Hochwassereigenvorsorge vor, mit der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei baulichen und haustechnischen Vorsorgemaßnahmen unterstützt werden können (S. 73)

Umwelt und Landnutzungen

  • Unterstützung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit Informations- und Beratungsangeboten, z. B. zu Naturgefahren allgemein, speziell zu Hochwasser und Starkregen
  • Wasser
    • Wasserversorgungsinfrastruktur und die Bewirtschaftung gemeinsam mit den regionalen Aufgabenträgern der öffentlichen Wasserversorgung systemisch und anlagenbezogen an die sich ändernden Bedarfsmengen bei der Trink- und Brauchwassernutzung anpassen, Handlungsrahmen und -grundsätze in der sächsischen „Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030“ verankern (S. 78)
    • durch konsequente Aktualisierung und Neuausweisung von Trinkwasserschutzgebieten die Rohwassergüte absichern und eine energieeffiziente und ressourcenschonende naturnahe Wasseraufbereitung ermöglichen (S. 78)
    • nachhaltige Bewirtschaftung der Grund- und Oberflächengewässer, dafür Bilanzierung und Steuerung der Wasserressourcen; inkl. die methodischen Grundlagen zur Sicherung und Bilanzierung der Ressourcen nach Menge und Beschaffenheit schaffen, die Datenbasis qualifizieren und auswerten, die Brauchwasserversorgung aus Grundwasser wasserwirtschaftlich überprüfen sowie bedeutsame Grundwasservorräte für die zukünftige Nutzung vor Verunreinigung schützen und langfristig sichern (S.78)
    • um regionale Unterschiede auszugleichen und Nutzungskonflikte zu vermeiden beziehungsweise zu mindern, die Verbundsysteme zwischen den Versorgungsregionen zu optimieren, neue Verbundsysteme aufbauen und insbesondere in künftigen Wassermangelgebieten das integrative Bewirtschaftungsmanagement der Wasserressourcen fortführen beziehungsweise schaffen (S. 78)
    • Anpassung der Trink- und Brauchwasserversorgung aus Talsperren an den Klimawandel durch Flexibilisierung und Optimierung der Bewirtschaftung vorhandener Stauanlagen zur Sicherung der Bereitstellung von Rohwasser zur Trinkwasserversorgung, zur Gewährleistung des Hochwasserrückhalts und des ökologischen Mindestabflusses entsprechend des Zuflusses bei Trockenperioden; Ausbau und Erweiterung des bestehenden Talsperren-Verbundsystems zur Stärkung der Systemresilienz und zur flexiblen Reaktion auf regionale Veränderungen des Wasserbedarfes; Erhöhung des Rohwasserdargebotes vorhandener Talsperren und damit die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Erhöhung der Ausfallsicherheit durch die Anbindung zusätzlicher (Teil)-Einzugsgebiete an den jeweiligen Zufluss (S. 78)
    • Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung durch konsequente Umsetzung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie; Bewirtschaftung der Gewässer hinsichtlich Wassermenge und -qualität, Gewässerökologie und natürlichem Wasserrückhalt in der Landschaft durch intensive Zusammenarbeit aller Akteure in Wasser-, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Energiewirtschaft sowie der Nachsorge der Bergbaufolgeseen in Ost- und Westsachsen; Umsetzung und Fortschreibung des Sächsischen Auenprogramms mit aktivem Flächenmanagement zur Revitalisierung und extensiven Nutzung; breite Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Steigerung von Verständnis und Akzeptanz der Maßnahmen (S. 78)
    • für ein effektives Niedrigwassermanagement die überregionale Zusammenarbeit der beteiligten Akteure ausbauen (S. 79)
    • Hochwasserrisikomanagement: Entwicklung fachlich-methodischer Grundlagen und Werkzeuge zur hochwasserangepassten Siedlungs- und Gewässerentwicklung sowie zur Gefahrenabwehr für kommunale Akteure; Ausrichtung des hoheitlichen Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes auf die Herausforderung kleinräumiger Hochwasserereignisse in schnell reagierenden Einzugsgebieten; Verbesserung der Risikokommunikation und Stärkung der Eigenvorsorge der Bevölkerung, z. B. durch ein Förderprogramm (S. 79)
  • Boden
    • angepasste Bodennutzungskonzepte und Erosionsschutzmaßnahmen durch ein nachhaltiges und Sektor übergreifendes Flächenmanagement (S. 81)
    • Bodenmonitoringsysteme insbesondere zur Quellen- und Senkenfunktion für Kohlenstoff, Bodentemperatur und -feuchte sowie flächenbezogene Auswertungen fortführen und ergänzen (S. 81)
    • Forschungen zur Kohlenstoffspeicherung und -freisetzung aus Böden, Umsetzung der Ergebnisse (S. 81)
    • Unterstützung des Schutzes von Mooren und organischen Nassstandorten, der Umsetzung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen; Fortführung des Monitorings des Kohlenstoff-Haushaltes (S. 81)
    • Unterstützung von aktiven Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen, Berücksichtigung von energetischen Aspekten (S. 81)
    • Stärkung des Erosionsschutzes mit Hilfe von ackerbaulichen und landschaftsgliedernden Maßnahmen, sowie durch Waldmehrung (S. 81)
    • Blick auf das sächsische Flächensparziel: ressortübergreifende Unterstützung der Reduzierung der Bodenversiegelung, der Schaffung von mehr städtischen Grünflächen und Entsiegelung (S. 81)
  • Wald und Forstwirtschaft
    • „Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen“ umsetzen (S. 85)
    • Fördermöglichkeiten (Land, Bund, EU) werden konsequent für den Waldumbau (auch im Privat- und Körperschaftswald) sowie den Waldbrandschutz und die Bodenschutzkalkung im Gesamtwald genutzt (S. 85)
    • bereits etablierte und im Sinne des Waldumbaus erfolgreiche und zielgerechte Waldentwicklungen sichern und weiter ausbauen, deutliche Reduktion der Schalenwildpopulationen durch konsequente Jagd (S. 85)
    • landespolitisches Ziel, den Waldanteil in Sachsen auf 30 % zu steigern (S. 85)
    • Stärkung der Kaskadennutzung von Holz, also den vorrangigen Einsatz in möglichst langlebigen Holzprodukten und die weitgehende Begrenzung der energetischen Holznutzung auf Abfall- und Restprodukte, Sicherung und Steigerung des Holzeinschlags, insbesondere im Landeswald, auf einem nachhaltigen Niveau und Verbreiterung der Baumartenpalette als eine Voraussetzung zur Herstellung vielfältiger Holzprodukte (S. 85)
    • Unterstützung von Akteursnetzwerken und Prüfung des Abbaus rechtlicher Hemmnisse; bei eigenen Bauprojekten im Sinne einer Vorbildwirkung die Nutzung von natürlichen und innovativen Baustoffen intensiveren (S. 85)
  • Landwirtschaft und Gartenbau
    • Reduktion der landwirtschaftlichen THG-Emissionen als Ziel (S. 87)
    • Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (S. 87)
    • Vermeidung von Lebensmittelverlusten adressieren (S. 87)
    • Anteil ökologisch produzierender Betriebe weiter erhöhen (S. 87)
    • bei allen landwirtschaftlichen Gebäuden und den eingesetzten Maschinen einen ressourcenschonenden und energieeffizienten Einsatz anstreben (S. 87)
    • energetische Nutzung landwirtschaftlicher Rest- und Abfallstoffe (S. 87)
    • Wassermanagement und ein umfängliches betriebliches Risikomanagement (S. 87), inkl. Bewässerung
    • Wassermanagement: Rahmenbedingungen und die Wissensbasis so gestalten bzw. auszubauen, dass die Schonung bzw. nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen gewährleistet ist; gezielte Wasserrückhalte- und Wasserspeichermöglichkeiten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt prüfen; enge Zusammenarbeit von Landwirtinnen und Landwirten, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern, Kommunen, Fachbehörden sowie eine Flurneuordnung (S. 87)
    • Anpassungen im Bereich der Stall- und Tierhaltungsanlagen, um Stressbelastungen der Tiere durch witterungsbedingte Extreme zu vermindern (S. 88)
    • Unterstützung der Strategien zur Verbesserung der Futtermittelkonservierung und der Futtervorratswirtschaft (S. 88)
    • Stärkung der regionalen Verarbeitungs- und Absatzstrukturen (auch Verkehrsvermeidung) (S. 87)
    • Unterstützung der Landwirt:innen sowie Gärtnerinnen und Gärtner
      • Forschung inklusive Sortenprüfungen (S. 88)
      • Information, Beratung und Wissenstransfer (S. 88)
      • flächenbezogene Fördermaßnahmen (S. 88)
      • investive Fördermaßnahmen (S. 88)
      • Förderung der Umstellung auf ökologische Produktion sowie der Entwicklung und Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten und Absatzmöglichkeiten (S. 88)
      • Unterstützung eines Prämienzuschusses zum Aufbau von Mehrgefahrenversicherungen auf Bundesebene (S. 88)
    • Aufbau Kompetenzzentrum „Nachhaltige Landwirtschaft“ (S. 88)
  • Biodiversität und Naturschutz
    • Aufsetzung des Programms „Sachsens Biologische Vielfalt“ (S. 90)
    • Erhaltung und Entwicklung von Verbundsystemen (S. 90)
    • Pflege und Entwicklung des kohärenten Schutzgebietssystems Natura 2000 (S. 90)
    • Förderung einer Landnutzung zur Erhöhung und Erhaltung der Nutzungsvielfalt und des Biotopverbundes (S. 90)
    • Hilfsprojekte und -programme für seltene und gefährdete Arten und Lebensräume, Handlungskonzept Insektenvielfalt und Unterstützung der Produktion und Verwendung gebietseigener Pflanzen (S. 90)
    • sachsenweites Leitprojekt Stadtgrün/-natur (S. 90)
    • Biotoppflege, ökologischer Waldumbau hin zu naturnahen und langfristig klimastabilen Mischwäldern; Verbesserung des Wasserhaushaltes von Mooren, Auen und anderen Feuchtbiotopen (Umsetzung Sächsisches Auenprogramm); Initiierung und Fortführung von Projekten zur Moorregeneration (S. 90)
    • Förderung von Stillgewässern (S. 90)
    • Revitalisierung von Quellen und Fließgewässern (S. 90)
    • Ausweisung weiterer Flächen und Gebiete für natürliche Entwicklungen (Ausweisung von zehn % nutzungsfreien Wäldern im Landeswald bis zum Jahr 2022 sowie langfristig fünf % der gesamten Waldfläche; Prüfung, wo weitere großräumige Gebiete zum Prozessschutz ausgewiesen werden können) (S. 91)
    • frühzeitige Einbeziehung von Potenzialflächen (z. B. Ausweichhabitate) sowie Bereitstellung ausreichend großer (Puffer-)Flächen und Zeithorizonte für Anpassungsprozesse; Zulassen von (klimabedingten) Naturentwicklungen auf bestimmten Flächen in Schutzgebieten (Totalreservate, Wildnisgebiete) sowie auf bewirtschaftungsfreien Waldflächen (S. 91)

Gesundheit und Katastrophenschutz

  • Ziel, zukünftig gesundheitsfördernde und gesundheitsschützende Lebensbedingungen für alle zu erhalten und zu ermöglichen (S. 93)
  • alle relevanten Behörden und nichtstaatlichen Akteure im Gesundheitswesen für klimawandelbedingte Gefährdungen der Gesundheit sensibilisieren; Kenntnis und Zugang zu Informations- und Warnsystemen schaffen; Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitssektor; Beitragen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen (S. 94)
  • Indikatoren zur Gesundheit (z. B. zur Hitzebelastung) im Klimafolgenmonitoring des LfULG verankern (S. 94)
  • Förderung u. a. v. Maßnahmen der Stadt- und Gebäudebegrünung ebenso wie den Ausbau von Wasserinfrastrukturen und Wasserflächen oder die Schaffung von Kaltluftschneisen (S. 94)
  • Unterstützung innovativer Konzepte für ein ressourcenschonendes Gesundheitswesen (S. 94)
  • Katastrophenschutz
    • Herausforderungen: Sicherung materieller und personeller Ressourcen; Optimierung von Vorsorgeprozessen und praktische Unterstützung der Vorsorgeplanung (S. 95)
    • durch Risikomanagement, Strategien, Information und ausreichend Vorsorge die schädlichen Wirkungen vor allem der Extremereignisse minimieren (S. 95)
    • Unterstützung der Implementierung von Instrumenten und Handlungsempfehlungen in die kommunale Vorsorgeplanung (S. 95)
    • durch Information und Kommunikation sowie durch die geeignete Bereitstellung und Integration in Schulungsangebote Wissenstransfer gestalten und auch das Risikobewusstsein und die Selbsthilfefähigkeiten in der Bevölkerung stärken (S. 95)
    • Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts in Sachsen mit dem Fokus, die personelle Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Katastrophenschutzeinheiten konstant abzusichern; mit Zuwendungen im Rahmen von Förderrichtlinien die technisch adäquate Ausstattung der lokalen Einrichtungen der Gefahrenabwehr und die Mitwirkenden im Katastrophenschutz unterstützen (S. 95)

Forschung und Wissenstransfer

  • Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen von 2020, „Masterplan Energieforschung in Sachsen“ von 2018 (S. 96)
    • Abbildung aller zentralen Themen und Leitfragen der sächsischen Energieforschungslandschaft unter Beachtung der Technologie- und Branchenoffenheit (S. 96)
    • Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit der sächsischen Forschungsakteure (S. 96)
    • Steigerung der Drittmitteleinnahmen der sächsischen Energieforschungsakteure,
      Unterstützung strategischer Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region als Basis für einen noch intensiveren Wissens- und Technologietransfer (S. 96)
    • Erhöhung der Innovationskraft und der Ausgaben der sächsischen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung (S. 96)
  • Zentrale Zukunftstrends sind dabei Speichertechnologien, die Digitalisierung der Energiewirtschaft, die Sektorenkopplung, die Energieeffizienztechnologien und die erneuerbaren Energien (S. 96)
  • seit 2019 Kompetenzstelle Energieforschung in Sachsen (bei der SAENA), Steigerung der Vernetzung, in der Drittmittelakquise, sowie beim Transfer (S. 96)
  • finanzielles Niveau an institutioneller Förderung und Projektförderung mindestens halten (S. 96)
  • Klimaforschung und Klimawissen
    • Sächsischer Klimareferenzdatensatz liegt vor (S. 97)
    • Aufbau des Klimakompetenzzentrums am LfULG, bestehenden Datengrundlagen fortschreiben und regelmäßig aktualisieren, Datenverfügbarkeit zu kommunalen und Landesliegenschaften sinnvoll verbessern (S. 97)
    • Weiterentwicklung von Projektionsmethoden sowie der Durchführung praxis- und anwendungsorientierter Forschungsprojekte zur Bewertung von Klimafolgen und der Entwicklung (S. 97)
    • Unterstützung von angewandten Forschungsprojekten zur Klimaveränderungs-, Klimafolgen und Anpassungsforschung (S. 97)
    • Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen weiterführen (S. 97)
    • Thematisierung der Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung gegenüber Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Gesellschaft (S. 97)
  • Wissenstransfer und Bildung
    • Ausbau der Informations- und Beratungskapazitäten von LfULG und SAENA
      • LfULG: fachliche Kompetenz zu THG-Bilanzierung, Klimawandel, Klimafolgen und Klimaanpassung (S. 98)
      • SAENA: Fragen von Energieeinsparung, Energieeffizienz und zukunftsfähiger Energieversorgung sowie effizienter Mobilität und intelligenten Verkehrssystemen; Ansprechpartner für Kommunen, Unternehmen, Privathaushalte sowie Bildungseinrichtungen und Organisationen (S. 98)
      • Grundlagendaten für alle Nutzergruppen zeitnah und anwendungsfreundlich bereitstellen: ReKIS (LfULG), für Laien und Fachleute (S. 98)
    • Sächsische Landesstrategie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE); BNE als Unterrichtsprinzip weiter etablieren und in diesem Zusammenhang auch Themen rund um den Klimawandel in die Schul-, Aus- und Weiterbildung stärker integrieren (S. 99)
      • Anzahl der „Klimaschulen in Sachsen“ deutlich ausbauen (S. 99)
      • Kultureinrichtungen: Umsetzung von Projekten bspw. zur Klimabilanzierung und zur Ermittlung des eigenen CO2-Fußabdrucks, Aufnahme der Themen in die Programmgestaltung (S. 99)
      • „Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler“ regelmäßig fortführen (S. 99)
      • Klimaschulen zudem durch den Ausbau regionaler Vernetzungstreffen und die Fortführung der jährlichen Klimaschulkonferenz unterstützen (S. 100)
      • Unterstützung der Vernetzung von Akteuren (Umweltbildungs- und Naturschutzeinrichtungen) (BNE) ebenso wie die Verbreitung der Angebote an Schulen und Kommunen (auch zahlreiche Bildungspartner und zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine) (S. 99)
      • branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsangebote: sowohl die beteiligten Akteure als auch Bürgerinnen und Bürger zum Thema Klimawandel und Ressourcenschonung sensibilisieren (S. 99)
      • Stärkung der Verbraucherkompetenz: Umweltbelastungen durch Kauf- und Handlungsentscheidungen sowie durch die Nutzung von Gütern zu verringern, soziale, ökologische und ökonomische Wechselwirkungen in den globalen Produktionsketten erkennen und bewerten; Nutzung von Dialog- und Veranstaltungsformaten (S. 99)
    • Koordinierung und Vernetzung von Wissen, Kompetenzen und Aktivitäten innerhalb einzelner Geschäftsbereiche beziehungsweise der gesamten Landesverwaltung (S. 100)

Treibhausgasminderung in Sachsen

  • Monitoring, Schutz und Entwicklung der Senken bleiben wichtige Aufgaben auch im Freistaat Sachsen (S. 101)
  • die Bundesmaßnahmen durch eigene Aktivitäten und Maßnahmen ergänzen, verstärken und unterstützen (S. 101)
  • Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Industrie, Wohnen, Verkehr und Landwirtschaft sichern: Zielsetzung für Sachsen unverzüglich konkretisieren, sobald die dazu notwendigen Maßnahmenpläne und Programme auf Bundesebene vorliegen (S. 101)
  • mindestens zweimal in der Legislaturperiode dem Sächsischen Landtag ein Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen vorlegen (S. 101)
    • Emissionen nach Sektoren erheben (S. 101)
    • Maßnahmen und Instrumente zur Emissionsminderung bezüglich Wirksamkeit und Effizienz bewerten (S. 101)
    • der Bericht soll erstmals im Sommer 2022 eingereicht werden (S. 101)
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