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HomepageHomepage » Forderungen an Sächsische Regierung

Gemeinsames Forderungsschreiben Sächsischer Umwelt- und Klimagruppen für pariskonformen Klimaschutz in Sachsen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer,
sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister:innen,

in einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht 1 anerkannt, dass die Einhaltung des Pariser 1,5-Grad-Limits grundrechtlich geschuldet ist. Nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ist Klimaschutz nur dann ausreichend und
damit verfassungsgemäß, wenn er

  • die Klimakrise effektiv bekämpft und auf die Herstellung von Klimaneutralität zielt,
  • die Lasten der Treibhausgasreduktion gerecht zwischen den Generationen verteilt und unseren Kindern und Enkeln ein Recht auf Zukunft gibt,
  • langfristige, transparente Rahmenbedingungen festlegt, die für den notwendigen Transformationsprozess hinreichend Entwicklungsdruck erzeugen und Planungssicherheit schaffen.

Mit dieser Entscheidung macht Karlsruhe das maximale Treibhausgas-Budget zur notwendigen Grundlage aller politischen Entscheidungen. Die Richter:innen haben klar aufgezeigt: Der Weg zur Klimaneutralität muss deutlich früher und vor allem viel steiler eingeschlagen werden. Und: Das Grundrecht auf Klimaschutz muss ab sofort auf allen staatlichen Ebenen beachtet und in politisches Handeln übersetzt werden.

Wir fordern daher von der Sächsischen Landesregierung Klimaschutz für den Freistaat Sachsen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und zur Einhaltung des Pariser Abkommens beiträgt!

Unsere Forderungen sind konkret:

1. Transparenter, pariskonformer Reduktionspfad

Die Sächsische Landesregierung richtet ihr gesamtes Regierungshandeln am Pariser 1,5-Grad-Limit aus. Wir fordern einen konkreten, transparenten Reduktionspfad für sächsische Treibhausgasemissionen mit nachvollziehbaren und evaluierbaren Zwischenschritten, die mit dem Sächsischen Haushalt verknüpft sind. Dabei konzentriert sich Sachsen auf das anteilige CO 2 -Budget, ohne Emissionen zu exportieren. So leistet der Freistaat Sachsen seinen Beitrag zu den Reduktionszielen der Bundesrepublik Deutschland.

2. Verbindliches Energie- und Klimaschutzprogramm

Die Sächsische Landesregierung legt noch vor der Sommerpause ein Energie- und Klimaschutzprogramm (EKP) vor, das den sächsischen Reduktionspfad für alle relevanten Sektoren verbindlich regelt, insbesondere für Energiewende, Verkehrswende, Bauen und Landwirtschaft. Das EKP muss konkrete und messbare Ziele beinhalten und mit Maßnahmen untersetzt sein, die im Haushalt abgebildet werden. Zugleich soll es aufzeigen, welche rechtlichen und bürokratischen Hürden in Sachsen kurzfristig abgeschafft werden müssen.

3. Staatsziel und kommunale Pflichtaufgabe

Die Sächsische Landesregierung nimmt bis Ende 2021 in Umsetzung des Koalitionsvertrages Klimaschutz als Staatsziel in die Sächsische Verfassung auf. Auch für die sächsischen Kommunen ist Klimaschutz grundrechtlich geboten und somit eine Pflichtaufgabe. Damit alle Städte, Landkreise und Gemeinden diese Aufgabe hinreichend wahrnehmen, ist der notwendige regulatorische Rahmen zu schaffen und für eine angemessene und verlässliche finanzielle Ausstattung durch den Freistaat zu sorgen.

4. Überprüfung klimaschädlicher Vorhaben

Die Sächsische Landesregierung überprüft, ob klimarelevante Vorhaben wie weiterer Straßenbau, die geplante Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle oder die Abbaggerung von Mühlrose zur Kohlegewinnung, noch mit den Anforderungen an verfassungsmäßigen Klimaschutz vereinbar sind, und zieht die notwendigen Konsequenzen.

5. Krisenbewusste Wirtschaftsförderung

Die Sächsische Landesregierung nimmt in sämtliche Konjunkturprogramme, die sie zur Unterstützung der Sächsischen Wirtschaft auflegt, Kriterien auf, die klimafreundliche Unternehmen und Arbeitsweisen bevorzugt fördern. Dies gilt insbesondere für die Konjunkturpakete aufgrund der Corona-Krise.

6. Aufklärung und Klimabildung

Die Sächsische Landesregierung informiert die Mitarbeitenden in den sächsischen Behörden und die Bevölkerung im Freistaat in Aufklärungskampagnen umfassend über die Klimakrise und deren Bekämpfung durch den Freistaat, um sie als aktive Unterstützer:innen in Sachen Klimaschutz zu gewinnen. Dazu gehört auch die Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken und die Bedrohung der Artenvielfalt durch den Klimawandel. Die Sächsische Landesregierung sorgt außerdem dafür, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung eine deutlich stärkere Präsenz im Schulalltag und bei der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften einnimmt.

7. Aktiver Einsatz auf EU-Ebene

Die Sächsische Landesregierung nutzt ihre verschiedenen politischen Einflussmöglichkeiten auf Bundesebene und bei der Europäischen Union, um sich EU-weit für einen deutlich ambitionierteren Schutz von Klima und Artenvielfalt einzusetzen. Statt wie bisher bei der Reduktion von Kohle und Gas auf der Bremse zu stehen, fordern wir gemeinsame Initiativen mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung, um auf EU-Ebene eine Mengensteuerung für die zentralen Treiber von Umweltzerstörung, wie fossile Brennstoffe, Tierhaltung und Pestizide, zu erreichen.

Wir erwarten von der Sächsischen Staatsregierung, dass sie endlich die Zeichen der Zeit erkennt und bei der Umsetzung der vorstehenden Forderungen den nötigen Handlungsdruck entwickelt. Angesichts des sich immer weiter reduzierenden Treibhausgas-Budgets führen Verzögerungen dazu, dass Klimaziele immer schwerer zu erreichen sind und immer teurer erkauft werden müssen. Dabei werden die Folgen des Klimawandels ebenfalls immer dramatischer und dadurch immer kostenintensiver: Für die Wirtschaft, vor allem aber auch für den Freistaat – und damit für uns Steuerzahler:innen. Letztlich sichert das verfassungsrechtliche Gebot, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz zu sichern, auch die Grundfesten unserer Demokratie.

Die Karlsruher Richter haben ganz klar formuliert: „Es darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Das Grundgesetz erlegt uns auf, „mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“. 2

Unser Handeln jetzt betrifft nicht nur uns und unsere Generation. Sondern in den nächsten Jahren fällen wir irreversible Entscheidungen für alle Folgegenerationen. Fest steht: Aufgabe der Politik ist es, soweit vorauszuschauen, wie unser Handeln wirkt. Damit auch die nachfolgenden Generationen ein Recht auf Zukunft haben.

Nehmen Sie diese Verantwortung wahr!

Mit klimafreundlichen Grüßen
Bündnis „Sachsen fürs Klima“

Bündnis „Sachsen fürs Klima“

Unterstützende Gruppen:

Ackerilla Leipzig

AG Nachhaltige Uni Leipzig

Anders wachsen Dresden

Animal Rebellion Leipzig

Architects For Future Dresden

Architects Fot Future Leipzig

Bauzirkel Leipzig

BUND Sachsen

Churches For Future Leipzig

Cradle to Cradle Sachsen

Employees For Future Leipzig

Ende Gelände Leipzig

Entrepreneurs For Future Leipzig

Extinction Rebellion Dresden

Extinction Rebellion Leipzig

Extinction Rebellion Zwickau

Foodsharing Dresden

Fridays For Future Annaberg-Buchholz

Fridays For Future Chemnitz

Fridays For Future Dresden

Fridays For Future Freiberg

Fridays For Future Görlitz

Fridays For Future Grimma

Fridays For Future Leipzig

Fridays For Future Wurzen

Fridays For Future Zittau

Fridays For Future Zwickau

Gesellschaft für Gemeinsinn e.V. Leipzig

German Zero Dresden

German Zero Leipzig

GREENPEACE Chemnitz

GREENPEACE Leipzig

Health For Future Dresden

Health For Future Leipzig

Klimaliste Sachsen

Musikstudierende im Auftrag der Umwelt (MiAU) Dresden

NABU Sachsen

Omas For Future Deutschland

Parents For Future Chemnitz

Parents For Future Dresden

Parents For Future Leipzig

Parents For Future Zwickau

Pinke Hände Dresden

Pro Lebensglück Leipzig

ProVeg Leipzig

Psychologists For Future Dresden

Psychotherapists For Future Dresden

Psychologists For Future Leipzig

Psychotherapists For Future Leipzig

Scientists For Future Dresden

Scientists For Future Leipzig

Students For Future Chemnitz

Students For Future Leipzig

Teachers For Future Leipzig

VCD Chemnitz


Quellenverweise:

1) BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20.

2) BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, zitiert nach Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021, S. 4, III 3. a).

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